Website erstellen: Die Angabe dieser Daten ist Pflicht

Veröffentlicht am 21 Januar 2022, 09:00 Uhr

Diese Angaben muss deine Website enthalten − Überblick

  1. Impressum (Name, Anschrift, Name des Vertretungsberechtigten, Telefonnummer, Mailadresse, je nach Tätigkeitsfeld die Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer, Spezifische Informationen bei bestimmten Berufen mit bes. Qualifikation)
  2. Datenschutz (Datenschutzerklärung, Cookie-Banner)
  3. Informationspflicht zur Streitschlichtung (Hinweis via Link auf Online-Streitbeilegungsplattform)
  4. Disclaimer 
  5. AGBs & Widerrufsbelehrung (bei Onlineshops)

Gesetzeskonforme Website erstellen

Gesetzliche Vorgaben regeln, welche Mindestdaten auf einer Website angegeben werden müssen. Unvollständige Angaben führen möglicherweise zu einer Abmahnung.

Ein vollständiges und rechtlich einwandfreies Impressum ist der erste Schritt zu einer rechtskonformen und seriösen Webpräsenz. Wer Kontaktformulare und andere Funktionen nutzt, platziert zusätzlich eine Datenschutzerklärung auf der Website. Diese gibt an, zu welchem Zweck und in welchem Umfang personenbezogene Daten erhoben werden.

Bereiche mit Impressumspflicht

Jeder, der sich mit einer eigenen Website geschäftsmäßig präsentiert, benötigt eine Anbieterkennzeichnung. Webpräsenzen zu rein privaten und familiären Zwecken bilden die einzige Ausnahme.

Werden jedoch Links zu Onlineshops oder anderen gewerblichen Websites platziert, wird ein Impressum auch in dem Fall verpflichtend. Für beruflich genutzte Profile in den sozialen Netzwerken gilt die Impressumspflicht ebenfalls. User sollen mit Hilfe der Anbieterkennzeichnung jederzeit einen unkomplizierten Kontaktweg zum Unternehmen nutzen können. Auch bei rechtlichen Streitfällen ist das Impressum wichtig.

Websitecheck: Impressum

Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag regeln die Impressumspflicht. Ein vollständiges Impressum enthält den Unternehmensnamen inklusive der Nennung mindestens einer vertretungsberechtigten Person. Unternehmensgruppen geben die im Handelsregister eingetragene Firmierung an. Anschrift, E-Mail-Adresse und eine weitere frei wählbare Kontaktmöglichkeit wie die Telefonnummer sowie die Umsatzsteuer-ID und Wirtschafts-Identifikationsnummern sind anzugeben.

Unternehmen, die im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, geben die Registernummer an. Journalistische Websites müssen Herausgeber namentlich nennen. Wird für die Unternehmenstätigkeit eine behördliche Zulassung verlangt, ist die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum zu erwähnen. Das betrifft Banken, Finanzdienstleister, Wachschutzunternehmen, Bauträger, Fahrschulen, Gaststätten, Versicherungsunternehmen und Maklerbetriebe.

Für reglementierte Berufe mit Befähigungsnachweis (Diplom oder Zertifikat) ist die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Berufsverband anzugeben. Das betrifft Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Onlineshops müssen im Impressum auf die Online-Streitbeilegungsplattform verlinken. Diese Angaben werden auf einer Seite dargestellt. Wenn du deine Website selbst erstellst, können Online-Tools und Muster helfen, eine rechtskonforme Anbieterkennzeichnung zu erstellen. Ansonsten übernehmen wir das natürlich für dich. 

Rechtssichere Websites erstellen: Die Angabe dieser Daten sind Pflicht

Laut DSGVO ist eine Datenschutzerklärung Pflicht, sobald personenbezogene Daten erhoben werden. Der Einsatz von Cookies und die Verwendung von Kontaktformularen erfordern eine Datenschutzerklärung. User erhalten Informationen über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Datenerhebung und-verarbeitung. Werbende Inhalte mit Verlinkungen müssen deutlich erkennbar sein.